AGB gewerbliche Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingung für gewerbliche Kunden der Nordlichtcompany
Iris Schwing, Am Flugplatz 1 / 74821 Mosbach
Hangar→ Folien Manukaktur
mail(at)nordlichtcompany.de



Geltungsbereich, Gegenstand des Vertrages
-  Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote von der NordlichtCompany / Iris Schwing, im nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese sind auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber über die vom Auftragnehmer angebotenen Waren, Dienstleistungen und Leistungen abschließt, gültig, insbesondere für Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber.
- Die Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese als angenommen.
- Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer deren Geltung im Einzelfall nicht widerspricht. Es liegt von Seiten des Auftragnehmers auch dann kein Einverständnis mit der Geltung von anderen Geschäftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthält oder auf diese verweist.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Der Auftragnehmer kann diese AGB innerhalb einer angemessenen Frist inhaltlich ändern, sofern ein sachlicher Grund hierfür gegeben ist, d.h. der Vertragspartner darf durch die Änderung nicht schlechter gestellt werden. Ein sachlicher Grund kann in der Änderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten liegen. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber in diesem Fall die geänderte Fassung der AGB schriftlich unter Setzung einer angemessenen Reaktionsfrist mit. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der Auftragnehmer weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
- Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beraten, Konzept, Planen, Gestalten, Produktion, Werbeschaltungen jeglicher Werbemaßnahmen, sowie sonstige Leistungen nach Absprache. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, sowie deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers.
- Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für die Ausführung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich (auch per Fax oder Email) festgehalten werden.
Angebot und Vertragsabschluss
- Alle vom Auftragnehmer abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Andernfalls müssen sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sein oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Damit Annahmeerklärungen sowie sämtliche Bestellungen rechtswirksam werden, müssen sie schriftlich, per Fax oder per Email durch den Auftragnehmer bestätigt werden.
- Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind einzig und allein der schriftlich, per Fax oder per Email geschlossene Vertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Rechtlich unverbindlich sind mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Vertragsabschluss. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung. Ebenfalls der schriftlichen Bestätigung bedürfen Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen), ansonsten sind diese nicht gültig.
- Um die Schriftform zu wahren, genügt die Übermittlung per Telefax oder Email.
- Sollen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte, Maße oder sonstige Leistungsdaten als verbindlich gelten, müssen diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Eine Nachprüfung durch den Auftragnehmer muss nicht erfolgen.
 
Preise und Preisänderungen
- Für einen Auftrag sind die in der jeweiligen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer genannten Preise maßgebend. Diese verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang.
- Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine schriftliche Vereinbarung über andere Zahlungsbedingungen.
- Skonto wird, außer es wird ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.
- Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zur Deckung der Kosten der Fertigungsmaterialien verlangt werden.
- Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen,
Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
- Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
- Zurückbehaltungs- oder sonstige Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber im Übrigen nicht zu.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlung / Abschlagszahlungen oder Sicherheitsleistung wie vertraglich vereinbart zu verlangen und in Rechnung zu stellen. Kommt der Auftraggeber mit einer Abschlagszahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer die Arbeiten so lange verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist.
- Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann der Auftragnehmer Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Kunden oder durch unvorhergesehene und nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen notwendig werden, nach aufgewendeten Stunden mit einem aktuell geltenden Stundensatz zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer berechnen. Ist keine Pauschalvergütung vereinbart, werden sämtliche Leistungen des Auftragnehmers nach aufgewendeten Stunden zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer berechnet.
- Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig (Entwurfshonorar), sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
-Materialkosten, wie Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenabspeicherung auf Dateiträger wie CD-ROM etc. und Bildlizenzen, die vom Kunden veranlasst sind, werden - soweit nichts anderes vereinbart - berechnet.
- Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich für die Lieferung zuzüglich der Umsatzsteuer, der Fracht- und Verpackungskosten, der Kosten bei Exportlieferungen, Zoll sowie der Gebühren und anderen öffentlichen Abgaben.
- Jede Änderung der angelieferten oder übertragenen Daten auf Wunsch des Auftraggebers oder ähnliche Vorarbeiten werden gesondert berechnet.
- Der Auftragnehmer hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, notwendige Vorarbeiten an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers selbstständig und ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber durchzuführen, wenn dies der Qualitätsverbesserung oder der Einhaltung eines Fixtermins dient oder im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt. Die Kostenberechnung für solche Arbeiten erfolgt nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand. Liegen die hierdurch entstehenden Mehrkosten für den Auftraggeber um mehr als zehn Prozent über dem des Auftragswertes (Angebotspreis), so muss hierfür vorab die Zustimmung des Auftraggebers über die Berechnung dieser Mehrkosten eingeholt werden.
Auftragsausführung / Freigabe
- Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (auch per Fax oder Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegeben Dateiformaten angeliefert werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher schriftlich genehmigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
- Einzelne Entwicklungs- und Projektphasen werden jeweils nach Fertigstellung dem Kunden zur Korrektur und Abnahme zur Verfügung gestellt. Korrekturen, Einwände und Abnahmen erfolgen in Textform (§ 126b BGB). Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
- Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
Lieferung und Leistungszeit
- Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, egal ob sie als verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden.
- Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bezüglich einer abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich.
-Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an, die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
- Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
- Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
- Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
- Dem Auftragnehmer steht an den vom Kunden angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur
vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
-Die Versandkosten trägt der Auftraggeber.
- Eine Teillieferung der vereinbarten Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer ist zulässig, wenn die Teillieferung im Rahmen des vertraglich festgelegten Bestimmungszwecks für den Auftraggeber verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware garantiert werden kann und der Auftraggeber durch die Teilleistungen keinen erheblichen Mehraufwand oder zusätzliche Kosten zu tragen hat oder die Mehrkosten vom Auftragnehmer übernommen werden.
- Voraussetzung für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung von Seiten des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers. Nur vom Auftragnehmer als Fixtermine oder verbindliche Termine schriftlich bestätigte Termine sind als Fixtermine für die Leistungserbringung gültig. Wird bei Fixterminen der vereinbarte Termin überschritten oder nicht eingehalten, hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Die Erklärung über den Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer bereits erbrachte und vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen/Leistungen werden berechnet, außer der Auftraggeber wird durch diese Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
Urheberrecht und Nutzungsrechte des Auftragnehmers
Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
- Alle gestalterischen Leistungen des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann zwischen den Vertragsparteien als vereinbart, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
- An Entwürfen, Reinzeichnungen und sonstigen Designerarbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
- Jede erneute Nutzung der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Kunde hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
- Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache sowie zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht übertragen sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 UrhG) eingeräumt. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
- Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Auftragnehmers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Kunden.
- Der Auftragnehmer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten als Urheber zu benennen. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
- Will der Kunde in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Auftragnehmers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf es dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte 
Schreibt der Kunde durch bestimmte Anweisungen, Angaben, Unterlagen, Entwürfe oder Zeichnungen vor, wie der Auftragnehmer die zu liefernden Produkte fertigen soll, so übernimmt der Kunde die Gewähr, dass durch den Auftragnehmer die Rechte Dritter wie Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und die Kosten zu ersetzen, die dem Auftragnehmer wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Urheberrecht 
- Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Urheberzeichen). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Urheberrecht kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über. 
- Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein. 
- Der Auftragnehmer behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – alle Rechte (Urheberrecht) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten des Auftragnehmers bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Urheberrecht dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts übertragen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber bzw. den Dritten über.
Gewährleistung/Mängel/ Haftung
-Für entstandene Schäden bei der Verarbeitung von Kundenware jeglicher Art, haften wir nicht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
- Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und etwaige Mängel gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Die Anzeige von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Ablieferung des Werkes, die Anzeige versteckter Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen.
-Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
-Bei Verletzung der Untersuchungs- und Anzeigepflicht gilt die Werkleistung des Auftragnehmers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
- Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.
- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch den Auftragnehmer erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts- und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei seiner Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl er dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Ein solcher Hinweis durch den Auftragnehmer an den Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet der Auftragnehmer für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Auftragnehmer die Kosten hierfür der Kunde.
-Der Auftragnehmer gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist Produktbeschreibende Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind keinesfalls Garantien für eine besondere Beschaffenheit; derartige Garantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
- Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge bessert der Auftragnehmer, entweder durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache oder eines Teils davon ("Nacherfüllung"), nach. Bei jeder Mängelrüge steht dem Auftragnehmer das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu.
- Dafür wird der Kunde dem Auftragnehmer die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Der Auftragnehmer kann von dem Kunden auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an den Auftragnehmer auf Kosten des Auftragnehmers zurücksendet.
- Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur unmittelbar dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
- Liegt ein Transportschaden vor, muss der Kunde etwaige Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Frachtführer geltend machen und den Auftragnehmer im gleichen Zuge hierüber in Kenntnis setzen.
- Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) – auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden – und dem Endprodukt.
- Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen anerkannt.
- Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
- Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers eine Veränderung am Liefergegenstand durchführt oder durch Dritte vornehmen lässt und die Mängelbeseitigung dadurch unzumutbar erschwert oder sogar unmöglich wird. Der Auftraggeber hat hierbei allein für die Mehrkosten aufzukommen, die bei einer Mängelbeseitigung anfallen.
- Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer erhält, werden von diesem sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können aus rechtlichen Gründen nicht zurückgesandt geschickt werden.
- Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem Auftragnehmer nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu.
- Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit für Bild/ Daten und Text.
- Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.
- Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet der Auftragnehmer nicht.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die vom Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die dieser oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
-Vom Auftragnehmer genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien, …) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller der Folie, diese sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend.
Hinweis Folie
Ergänzende zu beachtende Hinweise:
Unsere Folien- Angaben basieren ausschließlich auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen.
Sie stellen weder eine vereinbarte Beschaffenheit, noch die Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie im Hinblick auf den Auftragnehmer dar.
Bei der Verarbeitung (Verklebung und Entfernung) sowie der Pflege und Benutzung der Folien sind die aktuellen Verarbeitungsrichtlinien der Folien-Hersteller zu beachten und einzuhalten.
Bitte beachten Sie die Verarbeitungshinweise des Herstellers. Technische Datenblätter des Herstellers stehen unter NordlichtCompany.de zur Verfügung.
Für Mängel und Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, sowie für Lackschäden, die durch verklebte Folien oder entfernen verursacht werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
In Einzelfällen können eventl. Lackveränderungen auftreten.
Für Lackveränderungen (z.B. durch Alterungsdifferenzen, Grundierungsschwächen, Pigmentwanderungen) haftet der Auftragnehmer nicht.
Die Verklebung der Folien erfolgt generell auf eigenes Risiko.
Der Kunde ist sich bewusst, dass Farben am Bildschirm von den Folienfarben abweichen können. Farbabweichungen gegenüber der Bildschirmdarstellung der Farben sind daher kein Reklamationsgrund.
Abweichungen in der Größe von +/- 10% sind produktionstechnisch bedingt und kein Reklamationsgrund.
Wegen der Vielzahl möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung/ Verklebung/ Verwendung empfehlen wir, unsere Produkte bei speziellen Anwendungen in eigenen Versuchen zu prüfen.
Verarbeitung durch den Auftragnehmer
Bei Folienverklebung, Beschriftungen und Folierungen können Staubeinschlüsse trotz aller Reinigungs- und Vorbereitungsarbeiten nicht verhindert werden und sind kein Reklamationsgrund. Kleine Luftbläschen diffundieren innerhalb von ca. 4 Wochen bei einer Temperatur von ca. 20 Grad nach der Verklebung von selbst durch die Folie und sind dann nicht mehr vorhanden.
Die Haltbarkeit der Folie ist u. a. abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes, auf dem sie verklebt wird. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit von Folien kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Pflege und Bewetterung abhängt.
Durch den Maßstab der Entwürfe bedingt kann es ebenfalls zu Abweichungen kommen. Ebenso ist es möglich, dass der Folienfarbton der Beschriftung oder der Druckerzeugnisse nicht genau mit den HKS-Farben, DIN RAL oder sonstigen angegebenen Farben übereinstimmt. Farben und Beschaffenheit von Endprodukten können Unterschiede zum Muster bzw. zu den Korrekturvorlagen aufweisen, die durch Reproduktion oder Fabrikationstechnik unvermeidbar sind. Dies ist dem Auftraggeber bekannt.
Wir übernehmen für derartige Abweichungen keine Haftung.
Auf Silikonkanten, Gummiteile und lackierten / unlackierten Plastikteilen wird die Haftung der Folie nicht garantiert. Derartige Mängel sind unvermeidbar und berechtigen daher nicht zur Mängelbeseitigung. Bei der Entfernung der Folie können Schäden auf Lack auftreten (Klarlackablösungen o.ä.). Dies ist auf Fehler am Lack zurückzuführen. Im Zuge einer Folierung /Beschriftung wird die Folie, wenn nötig direkt auf dem Gegenstand (Lack) geschnitten. Trotz großer Sorgfalt und Verwendung teurer Hilfsmittel wie z.B. Knifeless-Tape sind Beschädigungen der Oberfläche (des Lacks) möglich. Ebenso sind Verfärbung der Oberfläche, sowie ein ungleichmäßiges Ausbleichen, begünstigt durch Waschanlagen und Straßenverkehr, möglich. Diesbezügliche Reklamationsansprüche sind generell ausgeschlossen.
Sollte das zu beklebende Objekt nach unserer Montage von anderen Firmen bearbeitet werden, entfällt wiederum jegliche Gewährleistung unsererseits.
- Wir übernehmen keinerlei Haftung für vom Auftraggeber, falsch verklebten Folien.
- Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass wir u.a. Folien von Herstellern vertreiben, mit denen wir weder juristisch noch wirtschaftlich identisch oder verflochten sind. Wir sind daher bei Produkten, die nicht von uns hergestellt werden, nicht Hersteller im Sinne vom § 4, Abs. 1 Produkthaftungsgesetz.
Wegen der Vielfalt möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Verwendung unserer Folien verweisen wir ausdrücklich auf die Technischen Datenblätter der Folienhersteller hin. Diesen Anweisungen sind Folge zu leisten.
Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften kann aus unseren Angaben nicht abgeleitet werden.
-Der Auftraggeber hat sich angemessen gegen Sach- bzw. Personalschäden, die durch die Benutzung der von uns gelieferten Waren entstehen können, zu versichern. Bei Verletzungen dieser Obliegenheit haftet der Auftraggeber. Soweit der Auftraggeber Wiederverkäufer ist, wird vereinbart, dass er den Vertragsgegenstand in den Verkehr bringt. Die Produkthaftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Ware in den Verkehr bringt oder nach den Umständen davon auszugeben ist, dass das Produkt den Fehler, der den Schadenverursacht hat, noch nicht hatte, als der Auftraggeber es in den Verkehr brachte oder nutzte, der Fehler darauf beruht dass das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingende Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem das Produkt in den Verkehr gelangte, nicht erkannt werden konnte.
Textilveredelung
Bei durch den Auftraggeber oder Dritten angelieferter oder zur Verfügung gestellter Ware zur Textilveredelung (Flock-/ Flexdruck, Bestickung oder Transferdruck) erfolgt die Bearbeitung auf Gefahr des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer erkennt in diesem Fall keine Haftungsansprüche an, die z.B. durch Materialunverträglichkeit, Druckstellen und Löcher durch Verwendung einer Heißtransferpresse entstehen können, sofern diese nicht grob fahrlässig durch uns verursacht wurden.
Wir verweisen hierzu auf unsere Waschanleitung auf www.nordlichtcompany.de
Eigentumsrecht
Das Eigentum an der von uns gelieferten Ware, verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, beim Auftragnehmer.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich zu melden. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Die hierdurch entstehenden Kaufgeldforderungen gegen andere Abnehmer gelten bereits bei ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten sicherheitshalber als an uns abgetreten. Von uns kostenlos oder leihweise zur Verfügung gestelltes Werbematerial bleibt unser Eigentum. Evtl. Beschädigungen oder Zerstörungen, gleich welcher Art und Ausmaß gehen zu Lasten des Empfängers. Im Falle einer Auflösung der Geschäftsverbindung verpflichtet sich der Kunde, die Materialien frei Haus zurückzusenden.
Herausgabe von Daten 
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 
- Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden. 
- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. 
- Der Auftragnehmer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. 
Geheimhaltung
Die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen im Zusammenhang mit Bestellungen gelten nicht als vertraulich, es sei denn, etwas anderes wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen 
- Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. 
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. 
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller vom Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Daten und Auftragsunterlagen
- Daten, die der Auftragnehmer aufgrund des geschäftlichen Vertrags vom Auftraggeber erhält, werden ausschließlich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmer gespeichert.
- Eine Archivierung der vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen wie Vorlagen, Daten oder Datenträger ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus möglich. Soll dies geschehen, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Der Auftragnehmer kann für Beschädigungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten dar.
Hinweis:
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer Daten aus dem Vertragsverhältnis (nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz) zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdiensten, Versicherung) zu übermitteln. 
Genehmigungspflicht
Für die Anbringung von Schildern, Bannern, Lichtreklamen und sonstiger Außenwerbung besteht in aller Regel eine öffentlich-rechtliche Genehmigungspflicht. Zur Einholung der jeweiligen Genehmigung ist der Auftragsgeber auf eigene Rechnung verpflichtet, wenn nicht eine ausdrücklich entgegenstehende schriftliche Vereinbarung mit dem Auftragnehmer getroffen worden ist. Bei Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, dass genehmigungsrechtliche Bedenken für die Durchführung des Vertrages nicht bestehen und er diese vorher geprüft bzw. die entsprechende Genehmigung bereits eingeholt hat. Eine etwaige spätere Versagung der Genehmigung berührt nicht die Verpflichtung des Auftraggebers, den mit uns geschlossenen Vertrag zu erfüllen. Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
Widerrufsrechtbelehrung des Auftragnehmers
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist läuft ab dem Tag los, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren (bei Lieferung mehrerer Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung: die Letzte) in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an:
NordlichtCompany
Iris Schwing
Am Flugplatz 1
D-74821 Mosbach
eMail: mail@nordlichtcompany.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das angehängte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können unser Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Website: www.nordlichtcompany.de elektronisch übermitteln.
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Speditionsware: Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, gilt: Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von 45,00 EUR (innerhalb Deutschlands) bzw. 90,00 EUR (international).
Widerrufsrecht für Warenbestellungen, die nicht nach Kundenspezifikation angefertigt werden.
Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, nicht jedoch vor Zugang der ersten Teillieferung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder Sache.
Der Widerruf ist zu richten an NordlichtCompany, Flugplatz 2/1, 74821 Mosbach
E-Mail: mail(at)NordlichtCompany.de, Online-Shop www.NordlichtCompany.de.
Ausschluss- bzw. Beendigungsgründe
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Händler maßgeblich ist oder die eindeutig auf die Bedürfnisse des Händlers zugeschnitten sind:
-zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
-zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
-zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
-zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
-zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn diese Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Besonderer Hinweis:
Widerruft der Kunde einen Vertrag, der die Erbringung von Dienstleitungen beinhaltet, und hat er verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er einen angemessenen Wertersatz zu zahlen, der dem Anteil der bis zur Ausübung des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag besteht dieser Anspruch nur dann, wenn der Auftragnehmer das vorgenannte Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat.
Erlöschen/Nichtbestehen Widerrufsrecht:
Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn der Auftragnehmer mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
Mengenabweichungen
Bei Sonderanfertigungen und individuellen Beschriftungen (Schilder, Etiketten etc.) behält sich der Auftragnehmer 10 % Mehr- oder Minderlieferung vor. Hieraus ist kein Anspruch auf Rechnungskürzung oder Nachlieferung abzuleiten.
Eigenwerbung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftraggeber gestellten, verarbeiteten, erstellten produzierten Werbemittel, Produkte Objekte usw. mit seiner Eigenwerbung zu kennzeichnen.
Ebenfalls behält sich der Aufragnehmer vor, in seiner Werbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen, sowie die ausgeführten Arbeiten bildlich und typografisch darstellen und zu beschreiben.
Dieser Eigenwerbung kann der Auftraggeber schriftlich widersprechen.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Stand: 10/2019

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